Antrag am 06.07.2020 gestellt – im Verkehrsausschuss am 28.10.2020 eingebracht und zurückgestellt

Antrag 7: Zeitlich begrenzte Verkehrsberuhigung im gekennzeichneten Innenstadtbereich

Antrag 7, 2020 an den Stadtrat der Stadt Höchstadt a. d. Aisch (am 6.7.2020 gestellt – im Verkehrsausschuss am 28.10.2020 eingebracht und zurückgestellt)

„Zeitlich begrenzte Verkehrsberuhigung im gekennzeichneten Innenstadtbereich“

Der Stadtrat von Höchstadt an der Aisch beschließt, dass die Stadt, die mit Platten gepflasterten Bereiche der Hauptstraße und der Oberen Brauhausgasse bis zu Einfahrt  Rathausparkplatz sowie den Marktplatz an Samstagen nach 14 Uhr und an Sonn- und Feiertagen für den motorisierten Durchgangsverkehr sperrt. Fußgänger erhalten in dem genannten Bereich generell Vorrecht vor dem motorisierten Verkehr.  Anlieger und Anwohner behalten ihr Durchfahrrecht.

Begründung:

In der angegebenen Zeit findet weder ein Lieferverkehr noch Geschäftsverkehr statt. Durch diese einfache Maßnahme soll der Innenstadtbereich für die Fußgänger attraktiver werden und die Innenstadt belebt werden. Da in der Hauptstraße sich kein Bürgersteig mehr befindet, müssen sich die zu Fuß Gehenden sich ständig nach dem Autoverkehr richten. Das sollte zumindest in den oben bezeichneten Zeiten nicht nötig sein. Da die umliegenden Parkplätze weiterhin erreichbar bleiben, wird die Zufahrt ins Stadtzentrum nicht eingeschränkt.

Finanzierung                                                                                                                                                        Vorhandene Verkehrsschilder können ergänzt werden. Es entstehen minimale Kosten.