Abstimmungsergebnis: 14:11 angenommen

Antrag 5: Vertrauenspersonen von Bürgerbegehren gemäß Art. 18a Abs.4Bay.GO werden bei der Debatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. Art. 18a Abs.8 als Sachverständige zu Beratung hinzugezogen. Sie erhalten zu dieser Debatte Rederecht im Stadtrat.

Antrag 5 an den Stadtrat am 11.05.2020 zum Tagesordnugspunkt 4 Erlass der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Höchstadt an der Aisch

Wir beantragen zu § 29 Beratung der Sitzungsgegenstände Absatz (1) die  Ergänzung eines Satzes (2) wie folgt: „Vertrauenspersonen von Bürgerbegehren gemäß Art. 18a Abs.4Bay.GO werden bei der Debatte über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. Art. 18a Abs.8 als Sachverständige zu Beratung hinzugezogen. Sie erhalten zu dieser Debatte Rederecht im Stadtrat.“

Begründung: Viele Unklarheiten, die bei der Durchführung eines Bürgerbegehrens auftreten können, können am besten und unbürokratisch geklärt werden, wenn die Vertreter des Bürgerbegehrens Rede und Antwort stehen.

Abstimmungsergebnis: 14:11 angenommen