Radentscheid Bayern nimmt Stellung zum Radgesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung

München, 23.4.2023 / Foto: ADFC - honorarfrei Radsternfahrt des ADFC (hier auf der Autobahn München-Lindau)

Die Arbeit des Bündnis Radentscheid Bayern geht weiter

Nach dem enttäuschenden Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs geht die Arbeit weiter. Das Bündnis Radentscheid Bayern fordert, am Radgesetz von CSU Freien Wählern beteiligt zu werden und gibt eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf ab.

Bernadette Felsch, Beauftragte des Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern, sagt: „Unsere Forderung, am Radgesetz des Parlaments beteiligt zu werden, wie die Radentscheide in Berlin und NRW, hat noch immer kein Gehör gefunden. Auch eine Verbändeanhörung hat es nicht gegeben. Am Dienstag, den 20.6. ist der Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern im Verkehrsausschuss des Landtags. Diesen Termin haben wir genutzt, um eine Stellungnahme zu dem unserer Meinung nach nicht ausreichenden Gesetzentwurf abzugeben. Nicht nur die über 100.000 Menschen in Bayern, die für unseren Radgesetzentwurf abstimmen wollten, werden das nicht mehr dürfen. Doch sie und wir fordern dennoch ein wirksames Radgesetz und keine weitere nette aber weitgehend wirkungslose Absichtserklärung!“

Auszug aus der Stellungnahme des Bündnis Radentscheid Bayern

Lediglich 1.500 km neue Radwege bis 2030 als Ziel festzuschreiben ist schon deshalb nicht ausreichend, weil nach 2030 keine weitere Zielsetzung mehr gegeben ist, es aber selbst bei vollständiger Umsetzung des 1.500-km-Ziels nach wie vor kein Alltagsradwegenetz in Bayern geben wird.

  • 1.500 Kilometer entsprechen lediglich 91 Meter neuem Radweg pro Jahr und Kommune und das obwohl bis dato nur an 25,28 % (Stand 01.01.2022) der Kilometer an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen Radverkehrsanlagen haben (bei zudem oft mangelhafter Qualität).

Die Stellungnahme des Bündnis Radentscheid Bayern zum Radgesetzentwurf der Staatsregierung finden Sie hier zum Download.

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